Persönlichkeitsschutz und Menschenwürde
In den Medien wird häufig nur über die Täter rechtsextremer Übergriffe berichtet. Im Zweifelsfall werden dem Rezipienten durch diese Darstellung die Rechtsextremisten näher gebracht. Über die Opfer erfährt man oft wenig.
Sowohl über Täter als auch über Opfer darf aber nicht so berichtet werden, dass die Menschenwürde verletzt wird. Das gilt vor allem für die Identifizierbarkeit der Beteiligten: weder durch Nennen des vollständigen Namens noch durch entblößende Fotos sollten ihnen oder ihren Familien Nachteile entstehen.
Tags: Opfer, Persönlichkeitsschutz, Rechtliches
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