Wie regelt der Presserat den Umgang mit Rechtsextremismus?

Der Pressekodex nimmt zur Diskriminierung durch Medien in Ziffer 12 Stellung: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

„… dann sprechen wir über eine Kodexänderung“

Es gehen nicht sehr viele Beschwerden zu diesem Themenkomplex beim Deutschen Presserat ein. Noch gibt es keine speziellen Regeln. „Sollte die Notwendigkeit bestehen, in Zukunft spezielle Richtlinien dazu im Pressekodex aufzunehmen, dann sprechen wir im Plenum darüber, ob es eine Kodexänderung geben soll“, erklärt Ella Wassink, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Deutschen Presserates. Bislang habe für Beschwerden, die in dieser Richtung eingingen, der derzeitige Pressekodex ausgereicht.

Der Presserat weist die Beschwerden meist ab

Die Fälle, in denen der Presserat sich mit rechtsextremen Inhalten befasst, gehen oft auf Beschwerden von Sympathisanten der rechten Szene zurück. Diese versuchen, den Pressekodex für sich zu nutzen, indem sie den Redaktionen Verleumdung, Einseitigkeit oder Ähnliches unterstellen. In den meisten dieser Fälle weist der Presserat die Beschwerden als unbegründet ab (Siehe auch: Beschwerdefälle).

Lesezeichen anlegen
  • Furl
  • del.icio.us
  • Digg
  • Reddit
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG

Tags: , , ,

Sie können diesen Artikel ausdrucken oder per Mail weiterempfehlen.