Ein immer wiederkehrendes Thema
Ob vor Landtagswahlen, NPD-Demonstrationen mit Polizeiaufgebot oder nach rechtsextremistischen Übergriffen – immer wieder werden Rufe nach einem Verbot der NPD laut.
Wer sich näher mit dem Thema NPD-Verbot befasst, der kommt an bestimmten Fragen nicht vorbei:
Warum scheiterte das erste NPD-Verbotsverfahren 2003?
Der erste Verbotsantrag, angeregt vom damaligen Innenminister Otto Schily (SPD) und dem früheren bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU), scheiterte am 18. März 2003. Das Bundesverfassungsgericht begründete dies damit, dass Bundes- und Landesverbände der Partei mit Informanten des Verfassungschutzes, so genannten V-Leuten durchsetzt seien. Die Richter erklärten, es seien zu viele davon, um ein faires Verfahren zu garantieren. In NRW beispielsweise standen der Chef der Landes-NPD und sein Stellvertreter lange als V-Männer im Dienste des Verfassungsschutzes. Rechtssicherheit, Transparenz, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit seien nicht im notwendigen Maß gewährleistet, wenn V-Leute des Staates im Vorstand der NPD säßen. Vier der sieben Richter wollten das Verfahren fortführen, notwendig wären aber sechs gewesen. Das Verbotsverfahren wurde allerdings aus rein verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt – und nicht etwa, weil die Richter von der Verfassungstreue der Partei überzeugt waren.
Wie stehen die Chancen, in einem zweiten Anlauf das Verbot der rechtsextremen Partei durchzusetzen?
Frank Jansen, Journalist des Berliner Tagesspiegel mit Schwerpunkt Rechtsextremismus, beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit allen Spektren des Rechtsextremismus. Er kennt die NPD, hat das Scheitern des ersten Verbotsantrags genau verfolgt und sieht da einige Probleme. „Ich halte ein NPD-Verbot derzeit – und wahrscheinlich auch in näherer Zukunft – für unrealistisch. Es ist nicht umzusetzen. Das liegt daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2003, als es das erste Verbotsverfahren eingestellte, sehr hohe Hürden aufgestellt hat für ein neues Verbotsverfahren.“
Wie sehen diese Hürden aus?
Frank Jansen: „Das Verbotsverfahren scheiterte damals insbesondere daran, dass dem Gericht nicht klar erschien, welche Rolle die V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD spielen. Damals waren einige, auch hochrangige NPD-Funktionäre, als V-Leute enttarnt worden. Da gab es natürlich den Verdacht, dass eben diese V-Männer die NPD mit geprägt haben und mit steuerten. Und dass der Staat unzulässig Informationen aus der NPD bekommen hat, die NPD also benachteiligt wurde.“
Frank Jansen erklärt die entscheidenden Hürden:
1. Abschalten aller V-Leute in der NPD
„Der Verfassungsschutz müsste mindestens ein oder zwei Jahre bevor ein neuer Verbotsantrag gestellt werden kann, alle seine V-Männer innerhalb der NPD abschalten.“
2. Offenlegung von Namen der V-Männer
„Das Abschalten aller V-Männer müsste dem Gericht auch bewiesen werden. Das hieße, die Namen aller abgeschalteten V-Leute müssten dem Gericht vorgelegt werden. Das will der Verfassungsschutz natürlich nicht, schon alleine um der NPD diese Namen nicht zugänglich zu machen.“
3. Kontrollverlust des Verfassungsschutzes
„Wenn aber der Verfassungsschutz wirklich alle V-Leute abschalten würde, dann wäre er ja blind und taub allem gegenüber, was die NPD so macht. Und das nicht nur die ein, zwei Jahre vor dem Verfahren, sondern auch für die Dauer des ganzen Verfahrens. So hätte der Verfassungsschutz circa fünf Jahre keine Einsichten mehr. Das wäre nicht nur gefährlich, sondern würde auch seinem verfassungsrechtlichen Auftrag widersprechen, die extremistische Szene kontinuierlich zu beobachten. Das würde der Demokratie sicher nicht dienen.“
4. Drohen des erneuten Ablehnen des Verbotsantrags
„Selbst wenn der Verfassungsschutz seine Quellen abschalten und offen legen würde, wäre der Verbotsantrag noch keine Garantie für ein Verbot. Das Bundesverfassungsgericht könnte ihn auch ablehnen. Und das wäre nicht nur zum zweiten Mal eine gigantische Blamage, sondern obendrein hätte der Verfassungsschutz seine ganzen Quellen verloren und müsste von vorne anfangen. Das sind einfach zu viele Risiko-Faktoren, obwohl ein NPD-Verbot natürlich wünschenswert wäre.“
Lesen Sie auch ein Expertengespräch, in dem Frank Jansen und Britta Schellenberg auf drei wichtige Fragen antworten.
Frank Jansen ist Redakteur beim Berliner Tagesspiegel und Experte in Sachen Berichterstattung über Rechtsextremismus. Der Journalist beschäftigt sich seit mehr als 17 Jahren mit dem Thema kennt sich in der rechtsextremen Szene bestens aus. 1995 erhielt er für seine journalistische Arbeit den Theodor-Wolff-Preis.E-Mail: Frank.Jansen (at) Tagesspiegel.de
Telefon: 030-260090
Tags: NPD, rechte Parteien, Rechtsextremismus
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